Sep 172008
 

17092008005.jpg Am kommenden Sonnabend, 20. September 2008,  wird um 10.30 Uhr die Fahrradstraße Bergmannstraße (östlicher Teil ab Marheinekeplatz) eröffnet. Die erste in unserem west-östlichen Heimatbezirk Friedrichshain-Kreuzberg! Nebenbei, für alle Leser aus anderen Kontinenten: Ich melde mich aus Berlin. Das liegt in Deutschland.

Ein Anlass zur Freude! Kommt alle, ehe ihr dann zum nächsten Pflichttermin fahrt, nämlich dem Start der ADFC-Kreisfahrt 2008 am Brandenburger Tor, 14.00 Uhr.

Eine hartnäckig nagende Frage kommt jetzt: Was ist eigentlich eine Fahrradstraße?

Hierzu empfehle ich erneut:

Dietmar Kettler: Recht für Radfahrer. Ein Rechtsberater. 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Rhombos Verlag, Berlin 2008, hier Seite 96. Wir zitieren:

Mit der StVO-Novelle von 1997 haben die Fahrradstraßen ein eigenes Schild (Z. 244 und 244a) und eine eigene Regelung bekommen. Die gesamte Fahrbahn einer Fahrradstraße ist ein Radweg. Kraftfahrer dürfen die Fahrradstraße nur ausnahmsweise nutzen: wenn und soweit sie durch Zusatzschild für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben ist (regelmäßig in einer Richtung mit dem Schild „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge frei“).  Kraftfahrer sind sozusagen nur geduldet. Das bedeutet aber nicht „Freie Fahrt für Radfahrer!“ Es gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften, z.B. die Ausweichregeln; keineswegs müssen Kraftfahrer hier immer gegenüber Radfahrern warten. Gerade hier ist Partnerschaft im Straßenverkehr gefordert. Radfahrer dürfen in der Fahrradstraße auch nebeneinander fahren. Alle Fahrzeugführer dürfen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Darunter versteht die Rechtsprechung eine solche, die sich der des Fahrradverkehrs anpasse, mithin maximal 30 km/h (OLG Karlsruhe, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2007, 47).

Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer aller Art, ich versichere euch: Dieses Blog wird seiner Berichtspflicht in der gewohnten sorgfältigen und erschöpfenden Art in Wort und Bild nachkommen!

Unser Foto zeigt die baulichen Veränderungen auf der Bergmannstraße: An der Zufahrt von der Baerwaldstraße her weist eine Aufpflasterung unmissverständlich darauf hin: Achtung, hier beginnt ein neuer Bereich! Die Vorfahrtregelung bleibt „rechts vor links“. Das Fahrradsymbol auf der Fahrbahn bedeutet: „Hier ist eine Fahrradstraße.“

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