Jan 272009
 

27012009.jpg „Nur jedes zweite Kind aus einer armen Familie feiert seinen Geburtstag. Den anderen fehlt das Geld“. So und ähnlich lauten die Begründungen, mit denen das Bundessozialgericht angerufen wurde: es soll feststellen, ob 207 Euro zusätzlich zum Hartz-IV-Satz im Monat ausreichen, um für Kinder ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dies meldet die heutige Süddeutsche.

Braucht man Geld, um Geburtstage zu feiern? Ich meine: Hayir, nein, njet! In all diesen Sätzen steckt eine falsche Denke. Meinen Kindern sage ich immer: Lernt mir ein Gedicht, malt mir eine Zeichnung oder singt mir ein Lied zum Geburtstag – das ist für mich die größte Freude. Wir haben schon einige Kindergeburtstage zum Nulltarif gefeiert, wenn mal kein Geld da war, – und manchmal auch aus Prinzip. Aus Daffke. Wir laden Kinder ein, machen Spiele und trinken Tee, den wir in vorteilhaften Großpackungen beim LIDL oder beim ALDI gekauft haben. Dazu essen wir ggf. von den Gästen mitgebrachte Kekse. Und soll ich euch was sagen: Es war immer schön.

Ein menschenwürdiges Leben für Kinder hängt sicherlich nicht von der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes ab.

Ich behaupte und bin bereit, dies zu belegen: Es ist in Deutschland für jede Familie möglich, ihren Kindern zu den jetzigen Hartz-IV-Regelsätzen ein menschenwürdiges Leben zu bieten. Das Geld reicht.

Diesen Satz werde ich liebend gerne gegenüber allen, die anderer Meinung sind, vertreten. Wer mit Berufung auf die grundgesetzliche „Menschenwürde“ höhere Regelsätze fordert, bestärkt überzogenes Anspruchsdenken, treibt die sogenannten „armen Familien“ weiter in Knechtschaft, Unmündigkeit und Abhängigkeit vom Staate hinein. Was für ein absurdes Theater!

Ihr widersprecht mir? Bitte fahrt doch – wie der Verfasser dieses Blogs – öfter in die Türkei oder nach Russland – fragt die Familien dort, wieviel sie vom Staat im Falle der Arbeitslosigkeit bekommen! Fragt die Türken und die Russen in Anatolien und in Russland, ob sie mit ihren Familien im Falle der Arbeitslosigkeit „menschenunwürdig“ leben, obwohl der Staat ihnen fast nichts gibt! Sie werden euch entgeistert anstarren – sie werden den Sinn eurer Frage nicht verstehen! Wenn ihnen dann der Sinn eurer Frage klargeworden ist, werden sie euch fragen, ob ihr noch alle Tassen im Schrank habt.

Wer fordert mich öffentlich heraus? Ich warte! Ich kann es kaum erwarten, diese Frechheiten, die ich hier vom Stapel lasse, noch einmal zu begründen.

Unser Bild zeigt den Verfasser dieses Blogs bei der Rückkehr vom LIDL-Großeinkauf. Mit der Süddeutschen von heute. Dafür reicht das Geld noch. Es ist übrigens ein Vorzugs-Abo zum halben Preis, das ich gerade verfrühstücke.

Urteil des Bundessozialgerichts – Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig – Politik – sueddeutsche.de

 

Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Kläger in den zwei verhandelten Verfahren sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Die Anwälte kritisieren, dass ihr Regelsatz das Existenzminimum nicht sicherstelle. Die Kläger rügen zudem das Verfahren zur Festlegung der Regelsätze und sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Kinder ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.

Bisher bekommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent und im 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers. In den beiden in Kassel anhängigen Verfahren hatte die Arbeitsverwaltung 2005 den Klägern eine höhere Regelleistung verweigert und als Bedarf den Regelsatz von damals 207 Euro pro Monat festgelegt.

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