Feb 202009
 

Das Bundessozialgericht hat gestern erkannt, dass ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Kabel-TV hat, wenn sonst eine Grundversorgung mit Fernsehprogrammen gesichert ist (Az.: B 4 AS 48/08 R).  Ferner: Ein Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf einen Privat-PKW bis zum Wert von 7500 Euro, so die Rechtslage.-

Heute kaufte ich zum ersten Mal selbst auf dem Türkenmarkt am Maybachufer ein – siehe obiges Foto – und sparte dabei gegenüber ALDI sicherlich mehr als monatliche Kabelgebühren ein.- Der Präsident der Deutschen Kinderhilfe e.V. Ehrmann beklagte heute, dass ein großer Teil der Hartz-IV-empfangenden Eltern nikotin- oder alkoholabhängig sei und dass deshalb eine Hartz-IV-Erhöhung nicht bei den Kindern ankommen würde.

Grund genug für ein paar allgemeinere Überlegungen! Jeder Bürger – sowohl deutsche Staatsbürger wie auch dauerhaft hier lebende ausländische Bürger – hat in der Bundesrepublik nach der Sozialgesetzgebung Anspruch auf eine Grundversorgung durch den Staat – bis hin zu einem Auto, zu Fernsehen u. dgl. mehr. Er muss nicht betteln und flehen – dies ist der große Unterschied zur Armenfürsorge.

Woher kommt dieser Anspruch? Letztlich aus der Sozialversicherung. Diese wurde unter Reichskanzler Bismarck eingeführt: Arbeitnehmer-Krankenversicherung 1883 – Unfallversicherung 1884 – Alters- und Invalidenversicherung 1889. Sie sind letztlich bis heute die Säulen des Sozialstaates geblieben und entfalten weiter eine ungeheure Binde- und Anziehungskraft, weit in andere Staaten wie Russland oder die Türkei hinein. Ist das gerecht? Ist es gerecht, dass eine Familie in Kreuzberg ohne erkennbare Anstrengung drei- oder viermal soviel Geld erhält wie eine ebenso große Familie in Incekum, in der Vater und Mutter arbeiten?

Der deutsche Staat garantiert jedenfalls seit 1889 umfassende Versorgungsverpflichtungen und sichert so eine Zustimmung der breiten Massen zur eigenen Herrschaft. Bismarck selbst hat dies am 26. Juni 1881 gegenüber dem Schriftsteller Moritz Busch so formuliert:

„Es ist möglich, dass unsere Politik einmal zugrunde geht, wenn ich tot bin. Aber der Staatssozialismus paukt sich durch. Jeder, der diesen Gedanken wieder aufnimmt, wird ans Ruder kommen.“

War Bismarck Sozialist? In gewissem Sinne – ja! Denn er kalkulierte, dass der Staat nur durch eine weitreichende Absicherung aller wesentlichen Daseinsrisiken dauerhaft die Zustimmung seiner Bürger behalten könne. In diesem Sinne setzte er sein Vertrauen in die verpflichtende Einbeziehung aller in ein System der Versicherung auf Wechselseitigkeit. Damit grub er den erklärten Sozialisten das Wasser ab.

Wenn heute DIE LINKE erneut keine Gelegenheit auslässt, um die staatlichen Versorgungs- und Absicherungspflichten hervorzuheben, und mit großem Nachdruck eine Erhöhung der „entwürdigend niedrigen“ Regelsätze fordert, kann sie sich auf einen selbsterklärten Staatssozialisten und Wegbereiter berufen, der ihr viel näher steht, als ihr bewusst ist: den Reichskanzler Otto von Bismarck.

Wird sie ans Ruder kommen, wie Bismarck es voraussah? Es wäre sein letzter Triumph!

Nachweis des Bismarck-Zitates vom 26.06.1881: Heinrich August Winkler, Der lange Weg nach Westen, Band 1, Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik, 4. Auflage, München 2002, S. 250

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