Jan 172010
 

Wenn jemand im Vorbeigehen ohne Grund an ein Hoftor schlägt, dann werden ihm vielleicht Leute aus dem Dorf entgegenkommen. Sie werden ihn warnen oder, selbst gebückt vor Angst, mit deutlichen Gebärden ihn dazu auffordern, sich an die Hauswände zu drücken. Sie werden stumm den Zeigefinger auf die Lippen legen. Ihr verstohlenes  Bedeuten und Zeigen, all dieses Nicken, dieses heimliche Raunen scheinen ihm zu sagen: Ach, hättest du doch nicht ans Hoftor geschlagen!

Aber warum sollten die Leute ihn mit allerlei Zeichen vor dem Richter und dem Polizisten warnen wollen? Werden Richter und Polizist, die gerade heute zufällig im Dorf ihren Amtsgeschäften nachgehen, den Schlag ans Hoftor überhaupt als strafwürdig einschätzen? Wollen die Leute aus dem Dorf den Mann einschüchtern oder warnen? Was für einen Grund sollten sie haben, ihm ihr Mitgefühl auszudrücken? Könnte es sein, dass sie den Mann, der ans Hoftor geschlagen hat, in die falsche Richtung lenken und ihn so dem Richter geradezu in die Arme treiben? All diese Fragen werden den Mann beschäftigen, während er den Weg weitergeht. Sie werden ihn nicht loslassen, sodass er zu zweifeln beginnt, ob er den Schlag ans Hoftor überhaupt ausgeführt hat. Ich habe es getan, sagt seine Erinnerung. Ich habe es nicht getan, sagt sein Gewissen. Und schließlich gibt die Erinnerung nach.

Zuletzt wird der Mann, der ans Hoftor geschlagen hat, selbst nicht mehr wissen, ob er es mit Absicht getan hat oder ob es ihm nur widerfahren ist. Einem solchen Mann wird es zuletzt vorkommen, als habe es nur so aus ihm herausgeschlagen. Und mit diesem Wissen durchquert er das Dorf, verlässt das Dorf und zieht weiter. Kein Richter und kein Polizist hat ihn gesehen. Er ist frei zu gehen, wohin er will.


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