Mrz 292010
 

„Die Grundrechte und -freiheiten beinhalten auch Verpflichtung und Verantwortung der Person gegenüber der Gemeinschaft, ihrer Familie und gegenüber den anderen Personen.“

Verfassung.pdf (application/pdf-Objekt)

So steht es in der türkischen Verfassung (Art. 12). Spannend! Sie ist eine der wenigen mir bekannten Verfassungen, die neben den Grundrechten der Person auch umfassende explizite „Grundpflichten“ enthält.

An Grundpflichten kennt das deutsche Grundgesetz nur die Pflege und Erziehung der Kinder (GG Art. 6, 2) und die Wehr- und Dienstpflicht (Art. 12 a)!

Eine Pflicht zur Selbsterhaltung oder gar eine Arbeitspflicht kennt die deutsche Verfassung nicht. Sie verbietet ganz offen die Zwangsarbeit – und folglich auch den Arbeitszwang (Art. 12).

Das heißt auf gut Deutsch: Wenn einer nicht lernen und nicht arbeiten will oder nicht arbeiten kann – dann kann er auch nicht dazu gezwungen werden.

 Posted by at 17:56

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