Feb 162011
 

Gilt im Internet, in der Blogosphäre, auch das Urheberrecht? Diese Frage stelle ich mir soeben beim flüchtigen Überlesen der Schlagzeilen. Meine Antwort lautet uneingeschränkt: ja!

In diesem Blog habe ich deshalb seit jeher folgende Regeln eingehalten: Alle Zitate sind eindeutig erkennbar, und zwar so, dass der Leser jederzeit die Quellen nachprüfen kann.

Längere Zitate, also etwa ganze Absätze, rücke ich samt Herkunftsangabe ein, so dass sie auch beim flüchtigen Lesen allein schon durch die Textanordnung als Zitate erkennbar sind.

Kürzere Zitate setze ich in Anführungszeichen.

Alle nicht als Zitate erkennbaren Äußerungen in diesem Blog sind eigenständige Hervorbringungen des Bloggers Johannes Hampel.

Allerdings gilt: Zahlreiche klassische Zitate Goethes, der Bibel, Homers, Platos usw. – etwa „ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür, und rein ist bald das Stadtquartier“   – sind nicht durch genaue Fundstellen kenntlich gemacht. Dadurch genügen sie nicht den Anforderungen, wie sie etwa an eine wissenschaftliche Dissertation zu stellen wären. Sie bieten im Wortlaut möglicherweise geringfügige Abweichungen vom bezeugten Text, da sie aus dem Gedächtnis zitiert werden. Damit folge ich einer jahrtausendealten Übung, wonach die überragenden Texte als „immerwährender Besitz“ (Thukydides) dem Gedächtnis eingeprägt werden und dabei selbstverständlich gewisse unwillkürliche Überarbeitungen erfahren. So zitiert Platon „seinen“ Homer an etwa 200 Stellen oft ungenau, G.W.F. Hegel wandelt Goethe- und Schiller-Zitate höchst eigenwillig ab – sehr schön zu beobachten etwa in der Vorrede zur Phänomenologie des Geistes. Nach heutigem Urheberrecht hätte sich Hegel eines Vergehens schuldig gemacht.

Bei diesen von mir aus dem Kopf zitierten Autoren handelt es sich ausnahmslos um Texte, die mittlerweile gemeinfrei sind. Das Gleiche gilt für allgemein zugängliche Texte wie etwa die Grundrechteartikel des Grundgesetzes.

 Posted by at 21:32

Sorry, the comment form is closed at this time.