Mai 032013
 

Steht  uns allen die Selbstaufgabe des Königsrechtes jedes Parlaments gegenüber einer Art europäischer Zentralregierung ins Haus? Die Frage muss erlaubt sein.

Denn die Zeitschrift Focus schreibt am 19.10.2012:

„Deutschland sei dafür, der EU-Kommission bei Verstößen gegen die Haushaltsdisziplin „echte Durchgriffsrechte gegenüber den nationalen Haushalten zu gewähren“, bekannte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede vor dem Bundestag.“

http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/trauriger-geburtstag-drei-jahre-eurokrise-und-kein-ende-in-sicht_aid_842343.html


Ich meine: Das kann uns alle treffen. Denn vor Verstößen gegen die Haushaltsdisziplin ist niemand gefeit, wie gerade die größten Euro-Teilnehmerländer, etwa Frankreich und Deutschland jahrelang unter Beweis gestellt haben. Die Camera dei deputati, die
Βουλή των Ελλήνων, der Bundestag, das Parlement français usw. usw. sollen also nach dem Willen Deutschlands das Haushaltsrecht, also das berühmte „Königsrecht“ des Parlaments nicht etwa an das übergeordnete, das z.Zt. politisch nahezu macht- und bedeutungslose EU-Parlament, sondern an die im Werden befindliche EU-„Zentralregierung“ mit ihrem benannten (nicht wirklich demokratisch gewählten) neu zu schaffenden „Währungs-Kommissar“, also an die EU-Kommission abgeben?

Hat die deutsche Bundeskanzlerin das 2012 wirklich so im Bundestag gesagt, wie sie der Focus zitiert? Das zu glauben fällt sehr sehr schwer. Man kann und mag das nicht glauben. Nein, es muss sich um ein Fehlzitat, eine arg verkürzende Fehldeutung oder um einen glatten Irrtum halten.

 

 

 Posted by at 10:07

Sorry, the comment form is closed at this time.