Feb 042015
 

Einen schwer übersetzbaren Begriff möchten wir in die EU-Debatte einführen, den des „trasformismo“. Wie vieles andere Bedeutende stammt er aus Italien. Trasformismo meinte in der jungen italienischen  Monarchie, dem neuen Nationalstaat Italiens im 19. Jahrhundert das Abschleifen der Gegensätze zwischen Links und Rechts, zwischen Einerseits und Andererseits, zwischen Regierung und  Opposition.  Trasformismo bedeutet das nachholende Einverständnis der Bürger zu einem Konstrukt, das die Bürger „eigentlich“ nicht haben wollten. Der italienische Trasformismo ist im Grunde das Vorbild für die „Alternativlosigkeit“ der Großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland.

Nach und nach schleift sich alles ab, durch Geschenke, Versprechungen und durch Machtverheißung wird der anfängliche Widerstand gegen ein von oben herab verfügtes, in der Breite nicht bejahtes Rechtskonstrukt gebrochen. So festigten unterschiedliche Politiker wie Agostino de Pretis, Giovanni Giolitti und Benito Mussolini ihre Herrschaft, so gelang es ihnen, weit über eigene Parteigrenzen hinaus Zustimmung zu sichern. Die langjährige Herrschaft des Faschismus in Italien lässt sich ohne diesen habituellen Trasformismo nicht erklären! Dass selbst führende Politiker der späteren Kommunistischen Partei Italiens als junge Erwachsene während des Ventennio überzeugte Faschisten und aktive Mitglieder in faschistischen Organisationen waren, geht auf das Konto dieses schleichenden Wandlungsprozesses.

Eine winzige Facette zum augenfälligen Trasformismo der Europäischen Union steuert heute unter dem Titel „Bruch der Rechtstradition“  in der FAZ auf S. 16 Uwe H. Schneider bei, der Direktor des Instituts für Kreditrecht der Universität Mainz: „Am Kapitalmarkt sollen nur noch EU-Gesetze gelten“, und zwar werde nach dem Willen der EU-Kommission der Wortlaut der EU-Gesetze in allen Amtssprachen gleichermaßen gelten.

Es entsteht so eine „legislative Schnitzeljagd“, bei der die Richter ohne gute Kenntnisse der 24 Amtssprachen kaum Recht sprechen können, denn spezifisch deutsche Rechtsinstitute wie die berühmte „Gewährträgerhaftung der Gebietskörperschaften“, die „Tarifautonomie der Sozialpartner“, die „Weisungsungebundenheit der Zentralbank“ werden vor dem EU-Recht langfristig keinen Bestand haben können; irgendeine Fassung in einer der 24 Amtssprachen wird sich schon finden, um die Besonderheiten der nationalen Gesetzgebung auszuhebeln. Zug um Zug, Schritt um Schritt wird also die Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten überformt bzw. „transformiert“, und zwar keineswegs nur in Randbereichen wie etwa dem Glühlampenrecht, sondern im Kernbestand der Marktordnung. Wer soll da noch den Überblick behalten?

Wer weiß, vielleicht einigt man sich entnervt irgendwann – dem Rat des Bundespräsidenten Gauck folgend – auf eine einzige Amtssprache (Englisch) und schafft die Besonderheiten der Rechtskulturen  der Mitgliedsstaaten komplett ab? Dies wäre nach der Gesellenprüfung der Einheitswährung das Meisterstück des Trasformismo europeo!

 

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