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Im Dickicht der Paragraphen radelnd, oder: Wie funktioniert Recht?
Wie funktionieren Parteien? So unsere bohrende Frage, die wir am 07.09.2008 in diesem Blog stellten. Die Antwort kann nur die Praxis ergeben. Wir rieten deshalb: Rein in die Parteien! Schwimmt gegen den Strom, handelt antizyklisch, Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Wir, die unbedarften Laien, fragen tiefer, fragen heute noch bohrender: Wie funktioniert Recht?
“Der Erschöpfungsgrundsatz des gewerblichen Rechtsschutzes im internationalen Warenverkehr (außer EU)”. So könnte eine typische Problemstellung für ausgepichte oder noch in Ausbildung stehende Juristen lauten. Prost Mahlzeit: Ein hartes Brot, das es da zu kauen gölte! Für uns kaum zu schaffen, uns fehlen die Voraussetzungen, um das Problem auszuleuchten.
Aber wie es der gute Zufall will, fällt uns ein höchst lehrreiches Buch in die Hände:
Dietmar Kettler: Recht für Radfahrer. Ein Rechtsberater. 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Rhombos Verlag, Berlin 2008. Preis: 25,00 Euro
Und siehe da: “Wie funktioniert Recht?” - der Vf., ein promovierter Rechtsanwalt, versteht es, auf 2 Seiten zu Beginn dieses nahezu erschöpfenden Kompendiums eine vorzügliche Einführung in juristisches Denken zu geben, stets mit konkreten Beispielen aus der radfahrerlichen Praxis unterlegt. Wann ist ein Rot ein Rot? Wann darf man noch durchfahren? Muss man alle Radwege, die mit Zeichen 237, 240 oder 241 der StVo gekennzeichnet sind, stets benutzen? Darf man bei schlechter Witterung auch auf der Straße fahren, obwohl ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist? Antwort: Es kommt auf den Fall an. Wir sehen: Juristisches Denken begnügt sich nicht mit Pauschalantworten. Stets wird untersucht, ob eine Norm im gegebenen Sachverhalt anzuwenden ist oder ob es Umstände gibt, die das Anwenden einer anderen, übergeordneten oder abweichenden Rechtsnorm nahelegen.
Ich habe diesem Buch bereits unerbittlich auf den Zahn gefühlt, habe die Streitfragen, an denen wir uns in der radfahrerlichen Praxis manchmal die Zähne ausbeißen, nachzuschlagen versucht - und bisher habe ich auf alle Fragen eine gute Antwort gefunden. Deshalb: Bestnote 1a für dieses Buch.
Aber jetzt kommt ein Fall, der sich wirklich ereignet hat und auf den meines Erachtens auch dieses Buch keine klare Antwort weiß. Dieses Blog berichtet am 24.01.2008: Ein Vater fährt mit fünfjährigem Sohn auf dem Gehweg in die Kita - ausgerechnet vor dem Kammergericht. Die Fahrbahn in der Elßholzstraße ist mit schlechtem Holperpflaster belegt. Keine Nässe, kein Regen, gute Sichtverhältnisse. Kein Radweg vorhanden. Durfte der Vater dies tun? Der Sohn musste laut geltendem Recht den Gehweg benutzen. Aber der Vater? Was meint ihr? Wie sollte der Vater sich verhalten?
Also, Juristinnen und Juristen: Ran an den Computer. Wir erwarten eure erschöpfende Stellungnahme an dieses Blog bis zum 10. Oktober 2008, 24.00 Uhr.
Die beste Einsendung wird mit einer kostenlosen, geführten Fahrradtour durch Friedrichshain-Kreuzberg belohnt!
17.9.2008 bei 12:59
danke für den tip. werds mir mal anschauen. herrjeh - und ne tricky sache, diese knobelaufgabe.
23.9.2008 bei 11:54
Doch, auch diese Frage beantwortet das Buch. Auf Seite 18 heißt es:
“Nach § 2 der StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, auf dem Gehweg hat der Radfahrer also nichts zu suchen.”
Das ist die Antwort. Kurz und knapp. Nein, Sie durften als Vater nicht auf dem Gehweg fahren.
Ausnahmen von dem Fahrbahnbenutzungsgebot gibt es nur wenige und keine trifft auf Ihre Situation zu: 1. Es gab/gibt keinen Radweg. 2. Sie fallen als Vater nicht unter die Kinderregelung (Seite 33 in RfR II), weil Sie dazu zu alt sind. Eine sonstige Ausnahme (etwa Beschilderung des Gehwegs mit “Radfahrer frei” ist aus Ihrem Beispiel nicht ersichtlich. Also bleibt es bei dem Grundsatz: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn.
Dass die Kinderregelung Sie in Ihrer Begleitmobilität behindert und Eltern das Radfahren-Lehren erschwert, steht auf Seite 34 in der linken Spalte. Da sind wir aber schon bei einer rechtspolitischen Aussage.
PS: Danke für das Kompliment mit der “Bestnote 1a”
23.9.2008 bei 20:38
Kurz und knapp: Weiterhin Bestnote 1a für Ihr Buch. Lieber Herr Dr. Kettler, somit hatten auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes recht. Alles ist im Lot. Ich trage es mit Fassung, dass ich “zu alt” bin. Es ist mir eine große Freude, dass Sie als Autor dieses Buches direkt geantwortet haben. Die Einsendungsfrist des Preisrätsels endet wie angekündigt am 10. Oktober. Dennoch sage ich Ihnen bereits jetzt eine geführte Radtour mit meiner ADFC-Stadtteilgruppe zu, wann immer Sie einmal nach Berlin kommen. Herzlichen Gruß, Johannes Hampel