Feb 092012
 

Interessante Sache das, heute abend, weiß nicht, ob ich es noch dorthin schaffe! Hier die Einladung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg:

Pressemitteilung Nr. 061 vom 01.02.2012

Der so genannte „Flaschenhals“ ist ein Teilstück des Gleisdreiecks. Er befindet sich südlich der Yorckbrücken zwischen Yorckstraße und Monumentenstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Mit dem 2. Bauabschnitt des Bauvorhabens „Fernradweg Berlin-Leipzig“ wird die aus dem Gleisdreieck kommende überregionale Radwegeverbindung über den Flaschenhals fortgesetzt und ein weiterer wichtiger Schritt zum Lückenschluss für den Nord-Süd-Grünzug unternommen.Informationsveranstaltung zum Baubeginn
am 09.02.2012 um 18.30 Uhr
im Rathaus Schöneberg, Louise-Schroeder-Saal (Raum 195)
John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin

http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/presse/archiv/20120201.1215.365686.html

Hier ein paar Gedanken:

Monumentenbrücke:

Das Verkehrsaufkommen scheint mir nicht so hoch, dass eine aufwendige, teure gesonderte Ampelschaltung für den Linksverkehr zu rechtfertigen wäre. Lieber alles etwas einfacher, übersichtlicher, als für jede Bedarfslage die richtige Sonderlösung! Ich persönlich bin deshalb nach jetzigem Diskussionsstand für einen vorgezogenen Aufstellstreifen für alle Richtungen des Radverkehrs VOR der Ampel.

Ich bin gegen eine Verschmälerung des Bürgersteiges.

Zufahrten in den Park allgemein:

In jedem Fall würde ich die – mutmaßlichen – Wünsche der Anwohner ernst nehmen. (Ich bin selbst unmittelbarer Anwohner.) Hecken und Büsche, so meine ich, müssen nicht entfernt werden, damit die Zufahrten zum Radfernweg möglichst rasch und zügig befahren werden können. Wir werden auf dem Fernweg selbst genug Platz haben, um uns zu tummeln.

Bei diesem Park am Gleisdreieck versuchen die Planer offenbar tatsächlich, Fuß- und Radverkehr durch großzügige Platzaufteilung zu einem schiedlich-friedlichen Miteinander zu ermuntern, und zwar weitgehend ohne Vorschriften. Es soll jetzt mal beobachtet werden, ob das klappt. Grundgedanke scheint zu sein, durch sinnvolle Aufteilung der Räume eine Überregulierung der Verkehrsströme überflüssig zu machen, die Radfahrer und die Fußgänger zu ständiger Vorsicht und Rücksicht zu ermuntern. Mach’s einfach, klar, unmissverständlich!“ 

Nebenbei: Das Grünanlagengesetz des Landes Berlin vom 24.11.1997 verbietet in § 6, Abs. 2 Satz 1 neben anderen Tätigkeiten ausdrücklich auch das Radfahren in geschützten Grünanlagen. Nur auf gesondert ausgewiesenen Flächen ist das Radfahren zulässig. Der neue Park am Gleisdreieck ist eine solche geschützte Grünanlage. Die Wege sind allerdings breit genug, um Fußgängern, Joggern und Radfahrern ein friedliches Miteinander zu ermöglichen. Streng rechtlich gesehen ist das Radfahren im wunderschönen neuen Park derzeit nicht erlaubt.

Persönlich bin ich ein großer Anhänger dieser Konzeption, würde in jedem Fall die Grundgedanken der Parkplaner unterstützen – es sei denn, es stellte sich in einigen Monaten heraus, dass es so nicht klappen kann.

 Posted by at 13:08

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